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Schallschutz

Die Mindestanforderungen im Hochbau für den Schallschutz zwischen fremden Wohnungseinheiten sind in einer Norm standardisiert festgeschrieben. Wir beraten Sie gerne, wie Schallschutz konkret bei Ihrem Bauvorhaben aussehen sollte.

Wohnungsbau und Schallschutzklassen

Die Mindestanforderungen im Hochbau für den Schallschutz zwischen fremden Wohnungseinheiten sind in einer Norm standardisiert festgeschrieben.

Die DIN 4109 enthält den Hinweis, dass die festgeschriebenen Standards nicht ausreichen, um Geräusche zwischen benachbarten Räumlichkeiten oder aus dem Außenbereich vollständig abzuschirmen. Eine gegenseitige Rücksichtnahme ist aus dem Grund unerlässlich, um Lärmpegel auf ein allgemein akzeptables Niveau zu reduzieren.

Die angewandte DIN-Norm soll die Belästigungen durch Geräusche so weit vermeiden, dass das zumutbare Maß nicht überschritten wird. Das Niveau akustischer Übertragungen von Geräuschen liegt damit erwartungsgemäß über dem Komfortbereich einzelner Nutzer.

Laien vergessen im Alltag ihre eigenen, teilweise bivalenten Verhaltensmuster, die miteinander im Widerspruch stehen. Wer von der Arbeit nach Hause kommt, will seine Ruhe. Anderseits wollen die gleichen Personen im ausgeruhten Zustand lautstarke Musik genießen. Nachbarschaftliche oder familiäre Konflikte sind vorprogrammiert, wenn die Freiräume nach Ruhe und Musikbeschallung konträr zum Wohnumfeld sind.

Eine Einteilung in 7 Schallschutzklassen soll den Vorgang transparenter und für den Verbraucher nachvollziehbar machen. Mit der Zuordnung zu einer Schallschutzklasse lassen sich Gebäude, aufgrund akustischer Fakten, miteinander zu vergleichen. Der Vorgang ist transparent und selbst für Laien nachvollziehbar.

Der Schallschutzausweis ist ein Instrument, mit dem sich individuelle Wünsche bei der Akustik umsetzen lassen. Die Wünsche lassen sich entweder bei der Planung eines Gebäudes realisieren oder bei der Auswahl einer Wohnung berücksichtigen.

Historisch gesehen sind Wohnräume wie „Doppel- und Reihenhäuser“ und „Mehrfamilienhäuser“ aufgrund erhöhter Anforderungen an die akustischen Eigenschaften entstanden. Eine konsequente Umsetzung von Normen und Richtlinien in der Praxis, um dem Bedürfnis nach Lärmschutz besser und vermehrt nachzukommen.

Der Wandel in der Bebauung, hin zu einer gemischten Bauweise mit allen Formen der Bebauung, spiegelt sich im neuen Begriff einer „Wohneinheit“ wertfrei wider.

Dokumentierte Werte – der Schallschutzausweis

Der Schallschutzausweis einer Wohneinheit versetzt sowohl Fachleute als auch Verbraucher in die Lage, die bewertenden Kriterien und das Ergebnis nachzuvollziehen. Die Kriterien zur Gesamtbeurteilung einer Wohnung oder eines Gebäudes sind durch die Klassifizierung ähnlich transparent wie die Sternebewertung bei einem Hotel oder bei Haushaltsgeräten. Einzelne Wohneinheiten werden somit vergleichbar. Aus den verfügbaren Angeboten lässt sich das Objekt mit der individuell besten Schallschutzklasse auswählen. Um in eine Qualitätsklasse eingestuft zu werden, sind alle Kriterien der Klasse zu erfüllen: Standortfaktoren, Belastung durch Außenlärm, baulicher Schallschutz.

Bei den Standortfaktoren und den Belastungen durch Außenlärm sind beispielsweise vorhandene Gewerbebetriebe und die Verkehrssituation vor Ort zu berücksichtigen. Beim baulichen Schallschutz spielt sowohl die Luftschalldämmung als auch die Trittschalldämmung eine entscheidende Rolle. Beide können an Trennwänden, Trenndecken und Wohnungseingangstüren auftreten. Treppen, Podeste, Laubengänge, Hausflure und Balkone sind mit deren Auswirkung auf den Schallpegel zu berücksichtigen.

Auch haustechnische Anlagen und Wasserinstallationen verursachen im Betrieb und bei der Nutzung Geräuschpegel, die nicht zu vernachlässigen sind. Der Ort der Entstehung und Ausbreitung auf Außenbauteile und den eigenen Wohnbereich ist von entscheidender Bedeutung für die Auswahl eines Objektes.

Der Grundriss und die Einteilung benachbarter Wohneinheiten können dazu beitragen, ein akustisches Störpotenzial zu verstärken oder abzuschwächen. Schalltechnisch ungünstig ist die Lage beispielsweise, wenn ein Schlafzimmer an ein Wohnzimmer des Nachbarn grenzt, in dem laute Fernsehertöne und dröhnende Musik erzeugt werden.

Um einen Schallschutzausweis zu erstellen, sind Dokumente zu den einzelnen Bauteilausführungen vorzulegen. Mithilfe der Pläne und detaillierten Angaben lassen sich prognostische Berechnungen zum Schallschutz für Neubauten erstellen. Während der Bauphase sind Qualitätskontrollen notwendig. Messungen der Akustik am Bau sind eine empfehlenswerte Maßnahme.

Kurze Messverfahren, beispielsweise nach DIN EN ISO 100052: 2005-03, sind ein probates Mittel, die Ausführungsqualität an vielen Stellen gezielt zu überprüfen und zu dokumentieren. Dazu ist es erforderlich, die Messtoleranzen einzuhalten.

Der maximale Streubereich der Messwerte darf bei der Luftschalldämmung den Wert von 2 Dezibel, bei der Trittschalldämmung den Wert von 3 Dezibel nicht überschreiten. Das gilt sowohl für die Abweichungen der gemessenen Werte nach oben als auch nach unten. Wer bauakustisches Wissen besitzt, kann die Schwankungsbreite der Qualität für jeden Bauabschnitt bestimmen und sich einen Überblick über die Gesamtqualität beim Schallschutz verschaffen.

Die Verfahren mittels Kurzmessung dürfen nicht bei den Schallschutzklassen B bis A* angewendet werden. Die erforderliche Güte der Messwerte lässt sich nur über eine längere Zeitspanne und mit aufwendigeren Methoden gewinnen.

Die Ausstellung eines Schutzausweises ist qualifiziertem Personal vorbehalten. Das notwendige Fachwissen und ein aktualisierter Kenntnisstand können die Einhaltung der Qualitätssicherungsmaßnahmen garantieren.

Der Verbraucher erhält die erfassten Daten in komprimierter Form auf einer übersichtlichen Seite nachvollziehbar dargestellt. Die Herkunft der einzelnen Daten ist sofort ersichtlich: aus prognostischen Berechnungen oder durch praktische Messungen. Die dokumentierten Werte bieten detaillierte Informationen über jeden Standort einer Messung, die Außenlärmsituation und den baulichen Schallschutz in transparenter Form.

Jeder Schallschutzausweis besitzt eine zehnjährige Gültigkeit. Treten Änderungen am Bau, der Nutzung, der Außenlärmsituation oder bei der Gebietseinstufung ein, ist eine erneute Überprüfung notwendig.

Die Grundrisse, die Flächenverhältnisse, die Baukonstruktionen oder die Bodenbeläge in einer Wohneinheit können Datenwerte zur Schalltechnik liefern. Unabhängig davon, ob die Werte aufgrund von Berechnungen oder Messungen entstanden sind, sind sowohl die ungünstigste Situation als auch der ungünstigste Wert zu berücksichtigen. Ausnahmen sind nicht zulässig.

Bei den Überprüfungsmessungen sind die Bonuspunkte abhängig vom prozentualen Anteil der Bereichsmessungen am Gesamtbauwerk.
Ein Beispiel:
Die Trittschalldämmung wird an drei Wohnungstrenndecken gemessen. Bei einer fünfräumigen Wohneinheit beträgt der Anteil mindestens 50 Prozent, die je nach Kategorie mit einer bestimmten Anzahl von Bonuspunkten zu bewerten sind.

Bei der Einzelbewertung sind sowohl die fehlenden Bauteile als die Geräuschquellen mit der maximalen Punktzahl zu berechnen. Bonuspunkte bleiben unberücksichtigt. Sind einzelne Kriterien in mehr als einer Klasse gelistet, darf maximal die Klasse A zur besseren Bewertung herangezogen werden. Ein grauer Balken zwischen einzelnen Kriterien im Katalog signalisiert eine Auswahlmöglichkeit, für die eine Entscheidung zu treffen ist. Beim Standort und der Außenlärmsituation sind alle Minimalanforderungen einer Klasse zu erfüllen.

Beim baulichen Schallschutz ist in der Gesamtbewertung eine maximale Abweichung von einer Klasse zur niedrigst bewerteten Klasse erlaubt. Als Ausnahme sind Orientierungswerte und Empfehlungen erlaubt.