Auftraggeberbauleitung
Sie wird vom Auftraggeber, meist vom Bauherrn, eingesetzt. Als „Sachwalter des Bauherrn“ übernimmt sie vorrangig die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistung (Bausoll) und koordiniert die Gewerke und sonstige Beteiligte (evtl. Planer, Behörden etc.) und steht in direktem Kontakt mit dem Bauherrn zur Klärung technischer Fragen.
Oftmals unklar ist die Vertretungsbefugnis der Bauherrn-Bauleitung. So ist der Bauleiter ohne besonderer Vollmacht nicht berechtigt, kostenwirksame Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen. Bei der Bauherrn-Bauleitung ist zwischen der Bauoberleitung und der örtlichen Bauleitung zu unterscheiden.
Für die Vergütung eines unabhängigen Bauherrnbauleiters sind in Deutschland die in Leistungsphase 8 § 15 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure festgesetzten Honarare verbindliches Preisrecht. Von ihnen kann nur innerhalb enger Grenzen abgewichen werden.
Grundleistungen
Auf die Bauleitung entfallen aufgrund des Projektverlaufs die Koordination der Bauausführung als Objektüberwachung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und Vorschriften.
- Eine besondere Überwachung der Tragwerke nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
- Allgemein die Koordinieren Fachingenieure, der Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen.
- Das gemeinsame Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen.
In Projektmanagement technischer Betrachtung
- Das Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes, z.B. als Balkendiagramm, die Dokumentation in einem Bautagebuches.
- Eine Bauabnahme und Feststellung etwaiger Mängel und deren Beseitigung, sowie die Beantragung der behördlichen Abnahme.
- Die Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag und Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht.
- Im Abschluss die Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe Dokumentation wie Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle, die Auflistung der Gewährungsfristen
Besondere Leistungen
- das Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
- das Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
- Grundleistungen als verantwortlicher Bauleiter die nach jeweiligem Landesrecht über die Leistungsphase 8 hinausgehen.
Auftragnehmer- oder Unternehmensbauleitung
Die Bauleitung der auftragnehmenden Unternehmen sorgt für die termingerechte, qualitätsgerechte und wirtschaftliche Ausführung der Arbeiten. Daneben sind Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie der Umweltschutz sicherzustellen. Die Unternehmensbauleitung vertritt den Firmeninhaber und ist damit in der Regel für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen verantwortlich.
Wichtige Teilaufgaben sind:
- Abstimmung mit dem Bauherrn und dessen Vertretern (Bauherrenbauleiter)
- Führung der gewerblichen Mitarbeiter mit dem Polier an der Spitze
- Controllingaufgaben (z. B. Termincontrolling oder Kostencontrolling)
- Sicherstellen, dass Baumaschinen, Schalung, Rüstung und Baustoffe rechtzeitig und in der ausreichenden Menge auf der Baustelle verfügbar sind
- Koordination der Subunternehmer
- Abrechnung und Nachtragsmanagement
- Kosten- und Leistungsmeldung
- Anzeige von Behinderungen
Auf allen Kleinbaustellen ist der Unternehmensbauleiter nicht ständig anwesend. Die ständige Vertretung ist dann ein Vorarbeiter oder Polier. Bei Großbaustellen ist die Bauleitung hierarchisch organisiert:
- Oberbauleiter
- Bauleiter
- Abschnittsbauleiter
- Bauführer
Öffentlich-rechtlicher Bauleiter
Mehrere Landesbauordnungen verlangen die Bestellung eines Bauleiters nach Bauordnungsrecht. Diese Aufgabe wird zumeist vom Bauleiter des Auftraggebers mit übernommen. Der Bauleiter nach Bauordnungsrecht ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften des öffentlichen Baurechts.
Aufgabe
Die Aufgabe der Bauleitung sind vielfältig und von Projekt zu Projekt unterschiedlich. Sowohl auf Bauherrn wie auch Unternehmerseite kann es auch Fachbauleiter geben wie für den Ausbau, die Haustechnik oder als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Arbeitssicherheit.
Der Arbeitsplatz ist oft ein Baucontainer direkt vor Ort. Die wichtigsten Arbeitsmittel sind heute – neben Zollstock und Plänen – Handy, Digitalkamera, Diktiergerät, Fax und Computer.
Falls Sie Interesse an unserer Bauleitung haben, unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.