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Energieberatung

Energieberatung kann auch gefördert werden – fragen Sie uns!

Der von Bundeswirtschaftsministerium und KfW aufgelegte „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten für eine Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen. Mit dem Programm „Vor-Ort-Beratung in Wohngebäuden“ fördert das Bundeswirtschaftsministerium mit bis zu 50 Prozent eine umfassende Energieberatung von Hausbesitzern.

Sie haben Fragen zur Energieberatung und den Fördermöglichkeiten? Dann finden Sie hier die passenden Antworten.

Auf welche Handlungsfelder zielt der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) ab?

Die Handlungsfelder des Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz sind: Energiesparen als Rendite- und Geschäftsmodell, Verkehr, Energieeffizienz in Gebäuden sowie Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz.

Welche Vorteile bieten Investitionen in Klimaschutz?

Klimaschutz und eine starke Rendite von Investitionen lassen sich dank staatlicher Unterstützung unter einen Hut bringen. Auch private Investoren können davon profitieren und dabei eine höhere Rendite erzielen als bei vergleichbaren Anlagen am Kapitalmarkt. Energieeffizienz lohnt sich eben, daher setzt die Bundesregierung durch NAPE auf nachhaltige Investitionen und eine Zukunft, die für Unternehmen durch ein starkes Wachstum, eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit und zukunftsweisende Technologien sowie für Verbraucher durch ertragskräftige Anlagen und Wohlstand geprägt ist.

Was ist die Initiative „STEP up!“?

Es gibt einige Sofortmaßnahmen, die die Bundesregierung im Rahmen von NAPE ins Leben gerufen hat. Mit der Initiative „STEP up!“ hat sie ein Ausschreibungsmodell entwickelt, das Akteure aus vielen Geschäftsbereichen dazu aufruft, individuelle Stromeffizienzmaßnahmen einzureichen, um dafür Förderungszuschüsse zu erhalten. Letztlich werden diejenigen Projekte gefördert, die das höchste Einsparungspotential versprechen. Dadurch sollen Unternehmen, Energieversorgungsunternehmen sowie viele weitere Akteure aus anderen Branchen dazu angeregt werden, wirtschaftliche Einsparpotentiale zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Effizienz zu initiieren. Dabei werden sowohl Einzel- als auch Sammelprojekte gefördert bis zu einem Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro. Die Pilotphase startet im Jahr 2015 und das Projekt soll bis 2018 laufen. Bewährt es sich und wird von den Wirtschaftsakteuren angenommen, soll es nach 2018 weiterentwickelt und fortgeführt werden.

Wobei handelt es sich beim Contracting?

Contracting ist derzeit vor allen Dingen in großen Unternehmen anzutreffen. Dies soll sich in der Zukunft ändern, sodass durch NAPE auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Energiespar-Contracting initiieren. Ein typisches Beispiel ist die Sanierung eines Bürogebäudes. Der vom Handwerksbetrieb entworfene Sanierungsplan sieht durch die geplanten Modernisierungsmaßnahmen eine verbindliche Energieeinsparung vor. Der Handwerksbetrieb geht in Vorkasse und nimmt bei seiner Bank einen Kredit auf, um die Sanierungskosten zu finanzieren. Nach erfolgten Modernisierungsmaßnahmen zahlt der Auftraggeber eine monatliche Contracting-Rate und stottert die Schuld nach und nach ab. In der Vergangenheit weigerten sich viele Banken Kredite an kleinere Betriebe zu vergeben, da sie die Kredite mit einem zu hohen Risiko bewerteten. Das Risiko übernehmen neuerdings sogenannte Bürgschaftsbanken, die Ausfallbürgschaften von bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages bereitstellen und damit die Kreditvergabe durch die Bank ermöglicht wird. Die Bürgschaftsbanken werden durch Rückbürgschaften vom Bund und den Ländern abgesichert.

Welche Rolle spielt die KfW?

Die KfW bietet den Unternehmen Finanzierungsangebote mit niedrigen Zinskonditionen für ihre Energieprojekte. Auf diese Weise sollen Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz von Produktionsanlagen angeregt werden. Projekte mit großem Energieeinsparungspotential werden umso mehr gefördert.

Was bedeutet „Nutzung von Abwärme“?

In der Industrie fällt während der Produktion an vielen Stellen Prozesswärme an. Oftmals gelangt die bei der Produktion entstehende Abwärme ungenutzt in die Atmosphäre. Viel besser und energieeffizienter wäre es hingegen, wenn diese Abwärme in irgendeiner Form wieder dem Produktionsprozess zugeführt werden oder anderweitig nutzbar gemacht werden könnte, um damit beispielsweise Räume zu beheizen. Seit 2015 können Unternehmen Förderungen in Anspruch nehmen (Stichworte: „Energieberatung im Mittelstand“, „Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand“ sowie „Programm zur Förderung energieeffizienter und klimaschonender Produktionsprozesse“). Auch für diese Modernisierungsmaßnahmen gilt: Je umfangreicher die Modernisierung ausfällt, desto höher ist die Förderung seitens des Bundes.

Wobei handelt es sich beim Pilotprogramm „Einsparzähler“?

Das Pilotprogramm „Einsparzähler“ richtet sich an private Haushalte. Dank moderner Smart-Home-Anwendungen lässt sich mittlerweile der Energieverbrauch einzelner Haushaltsgeräte exakt bestimmen. Wird ein Altmodell durch ein neues Modell ersetzt, beispielsweise eine Waschmaschine oder ein Kühlschrank, kann die Software die Energieeinsparung der Modelle vergleichen und die damit verbundene Kosteneinsparung errechnen. Dadurch erhalten Verbraucher ein besseres Verständnis davon, an welchen Stellen sie mit wenig Aufwand besonders viel Energie einsparen können und welche Energiesparmaßnahmen lohnenswert sind und welche eher zweitrangig.

Inwiefern ändern sich die Rahmenbedingungen für Energieeffizienzdienstleistungen?

Häufig werden Investitionen in Energieeffizienz und Einspartechnologien durch fehlendes Kapital oder sonstige Hindernisse gehemmt. Unternehmen, die die benötigte Technologie bereitstellen könnten, erhalten nicht die Anzahl an Aufträgen, die im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Entwicklung durchgeführt werden sollten. Die Arbeitsgruppe „Contracting“, die vom Bund in Kooperation mit den Ländern ins Leben gerufen wurde, soll zunächst die wichtigsten Hemmnisse identifzieren, um danach durch geeignete Maßnahmen die Rahmenbedingungen für Energieeffizienzdienstleistungen zu verbessern. Darüber hinaus möchte die Bundesregierung neue Finanzierungskonzepte auf den Weg bringen, die Investitionen in Energieeffizienz fördern.

Welche Auswirkungen hat NAPE auf die Forschung?

Die Bundesregierung strebt durch NAPE eine breit vernetzte Forschung an, um hocheffiziente Technologien und Innovationen zu fördern. Als wichtige Säule wird auch der Wissenstransfer von der Forschung zum Einsatz in der unternehmerischen Praxis angesehen. Dazu steht die Gründung des „Forschungsnetzwerks Energieeffizienz“ zur Debatte.

Wie fördert die Bundesregierung die Eigenverantwortlichkeit bei der Energieeffizienz?

Ein Großteil der Unternehmen und Verbraucher wissen gar nicht, wie viel Energie sie verbrauchen und an welchen Stellen im Produktionsprozess oder im Haushalt der Energiebedarf am größten ist. Hier möchte die Bundesregierung durch ein besseres Beratungsangebot bei den Akteuren punkten, um Fehlinvestitionen zu verhindern. Außerdem soll ein Netzwerk aufgebaut werden, von dem Unternehmen und Verbraucher profitieren sollen.

Wie lassen sich Netzwerke zur Energieeffizienz einrichten?

Das Bundeswirtschafts- und das Bundesumweltministerium haben mit einigen Fachverbänden und den Spitzenverbänden DIHK, BDI und ZDH die „Vereinbarung mit Verbänden und Organisationen der Wirtschaft zur flächendeckenden Einführung von Energieeffizienz-Netzwerken“ auf den Weg gebracht. In dieser Vereinbarung haben sich die Vertreter zum Ziel gesetzt, bis 2020 etwa 500 neue Netzwerke zu etablieren, um einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Unternehmen sollen sich eigenverantwortlich Energieeffizienzziele stecken und sich mit anderen Unternehmen über Erfahrungen und Projekte austauschen. Zu Beginn der Netzwerkarbeit wird in jedem teilnehmenden Unternehmen ein Energieaudit durchgeführt. Die jährlichen Energieeinsparleistungen sollen Unternehmen erstmals im Frühjahr 2016 und danach jährlich in einem Monitoring visualisieren.

Werden auch die Kommunen gefördert?

Auch die Kommunen sollen tragender Bestandteil von Energieeffizienz-Netzwerken werden. Ein eigenes ins Leben gerufenes Förderprogramm soll starke Kooperationspartner für die Netzwerke gewinnen, die auch die Netzwerke begleiten und einen Beitrag zur Qualitätssicherung leisten.

Wie lassen sich Synergieeffekte zwischen Unternehmen nutzen?

Zur Nutzung von Synergieeffekten zwischen Unternehmen sollen Effizienzmanager in Gewerbegebieten installiert werden. Es soll verhindert werden, dass einzelne Unternehmen durch individuelle Projekte Einsparpotentiale ungenutzt lassen oder durch externe Effekte umliegende Unternehmen sogar geschädigt werden. Effizienzmanager agieren überbetrieblich und identifizieren Energieeinsparpotentiale, die mehrere Unternehmen betreffen. Dazu sollen die Effizienzmanager die relevanten Energieverbrauchsdaten der Unternehmen analysieren und daraus geeignete Maßnahmen ableiten. Darüber hinaus sollen die Effizienzmanager Kooperationen zwischen Unternehmen in die Wege leiten und als Bindeglied zu kommunalen Einrichtungen in Erscheinung treten.

Welche branchenspezifischen Maßnahmen werden ergriffen?

Die Energiewende soll bis 2050 den Energiebedarf um 50 Prozent reduzieren. Wichtige Säulen dafür sind natürlich der technische Fortschritt und ein geändertes Verbraucherverhalten. Seitens der Industrie sollen in der Zukunft insbesondere branchenspezifische Maßnahmen ergriffen werden, denn Maßnahmen haben eine größere Wirkung, wenn sie passgenau auf die Branche abgestimmt werden. In der Vergangenheit hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) bereits sehr gute Ansätze gezeigt, die nun auch auf andere Branchen übertragen werden sollen.

Gibt es eine neue Kennzeichnung für Elektrogeräte?

Studien zeigen, dass die Kennzeichnung von Elektrogeräten für umsichtige Verbraucher ein immer wichtigeres Kaufargument wird. Wer sich jedoch einmal in einer Elektroabteilung eines Geschäfts umsieht, wird feststellen, dass viele Geräte bereits die Bestnote A+++ erreicht haben. Für den Kunden wird damit eine Differenzierung hinsichtlich der Energieeffizienz der Geräte erschwert. Im Zuge der Internationalisierung soll ein neues EU-Label mit strengeren Regeln eingeführt werden, das eine Unterscheidung wieder einfacher macht. Zusätzlich zur Einteilung in die Energieeffizienzklasse soll das EU-Label auch weitere Informationen wie beispielsweise den absoluten Energieverbrauch enthalten. Die Bundesregierung setzt sich außerdem für die Einrichtung einer Online-Datenbank ein, in der Hersteller von Elektrogeräten Informationen, die sie ohnehin veröffentlichen müssen, für den Verbraucher bereitstellen. Dadurch hätten Verbraucher einen besseren Überbick über die am Markt vorhandenen Geräte und ihre Energieeffizienz, was wiederum den Wettbewerb zwischen den Herstellern befruchten würde. In der Ökodesign-Richtlinie möchte die Bundesregierung außerdem anspruchsvollere Anforderungen an Elektrogeräte und ähnliche Produkte durchsetzen.

Was ist die „Nationale Top-Runner Initiative“?

Die Bundesregierung möchte besonders energieeffiziente Geräte schnell auf den Markt bringen und sie als Top-Runner klassifizieren. Die Initiative richtet sich dabei gleichsam an Hersteller, den Handel und die Verbraucher. Beteiligte Akteure sollen einen Anreiz haben, energieeffiziente Geräte zu entwickeln, zu verkaufen und zu nutzen. Verkäufer sollen hierfür speziell geschult und im Hinblick auf den Vertrieb energieeffizienter Produkte sensibilisiert werden. Unternehmen sollen auf Innovationsplattformen in Kontakt zu Kunden kommen, um ihre individuellen Bedürfnisse zu ergründen und daraufhin hocheffiziente Produkte zu entwickeln.

Welche Unternehmen müssen ein Energieaudit durchführen?

Mit ihrer Gesetzesverabschiedung vom November 2014 hat die Bundesverfügung darüber verfügt, dass große Unternehmen ab 2015 ein erstes Energieaudit durchführen müssen. Sie verfolgt damit einen konsequenten Weg zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Viele Unternehmen führen schon heute auf freiwilliger Basis ein Energieaudit durch, da sie die potentiellen Chancen eines energieeffizienteren Handelns bereits erkannt haben.

Wie wird die „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz weiterentwickelt“?

Damit die Energiewende gelingt, müssen auch kleine und mittelständische Unternehmen energieeffizient agieren. Doch oftmals fehlt ihnen das technsiche Know-how oder geschultes Personal, um das Ziel auf eigene Faust zu erreichen. Die Mittelstandsinitiative wurde bereits 2012 ins Leben gerufen und steht seither den Unternehmen in erster Linie mit einem umfassenden Beratungsangebot und Qualifizierungsleistungen zur Seite. Diesen erfolgreichen Dialog möchte die Bundesregierung auch über das Jahr 2015 hinaus fortführen und den Erfahrungsaustausch weiter fördern. Neuerdings können alle kleinen und mittelständischen Unternehmen eine Förderung in Anspruch nehmen, die sich außerdem nicht mehr nur noch auf eine Beratung beschränkt. Als weiteres Projekt steht ein Konzept zur Abwärmenutzung im Betrieb zur Verfügung, das neuerdings vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) begleitet wird.

Müssen Heizungsanlagen neu gekennzeichnet werden?

Schätzungen zufolge arbeiten mehr als zwei Drittel aller in Deutschland verbauten Heizkörperanlagen ineffizient. Da hier ein großes Energieeinsparpotential vorliegt, hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, ab 2016 eine neue Effizienzkennzeichnung für alte Heizungsanlagen einzuführen. Dadurch sollen alte „Energiefresser“ identifiziert und die Motivation zum Austausch der alten Heizkörper erhöht werden. Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und Energieberater dürfen ab 2016 einen Aufkleber auf den alten Heizkörpern anbringen, die Bezirksschornsteinfeger müssen dies ab 2017 sogar.

An welchen Stellen können Kommunen Energie einsparen?

Als einer der größten Energieverbraucher von Kommunen gelten Kläranlagen. Die Abläufe in einer Kläranlage sind jedoch so komplex, dass eine Energieeinsparung nicht mit einfachen Mitteln zu erzielen ist. Es soll daher eine Energieberatung für betroffene Kommunen gefördert werden.

Werden landwirtschaftliche Betriebe gefördert?

In landwirtschaftlichen Betrieben sind die Energieeinsparpotentiale groß, schließlich stehen die Nutztiere einen Großteil des Jahres im beheizten Stall. In einem von 2016 bis 2018 laufenden Projekt stellt die Bundesregierung 18 Millionen Euro zur Verfügung, um damit die Beratung von höchstens 4 000 Landwirten zu finanzieren. Diese sollen in einem umfassenden Gespräch über ihre Möglichkeiten informiert werden. Auch Betriebe des Gartenbaus werden mit einem Budget von 15 Millionen Euro im gleichen Zeitraum versorgt. Gartenbauer sollen beispielsweise dazu ermutigt werden, in Gewächshäuser mit niedrigem Energiebedarf zu investieren.

Wie wird die Qualität bei der Energieberatung gesichert?

Damit die Energiewende gelingt und Unternehmen sowie Verbraucher Vertrauen haben, müssen Energieberatungen zielführend und qualitativ hochwertig sein. Derzeit werden unterschiedliche Beratungsangebote auf Herz und Nieren geprüft, um daraus Schlüsse für die Zukunft zu ziehen. Im Raum steht auch, ob der Energieberater in der Zukunft als anerkannter Beruf definiert wird.

Welche Messmethoden wird es in der Zukunft geben?

Derzeit werden IT-basierte, intelligente Management-Systeme untersucht, um festzustellen, welche erfolgten Maßnahmen auch tatsächlich zu einer Energieeinsparung geführt haben. Ein Pilotprojekt soll ergeben, ob neu entwickelte Messmethoden in der Zukunft zum Einsatz kommen. Im Anschluss daran sollen branchenspezifische Referenzwerte definiert werden, die eine Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen möglich machen sollen.

Welche Energieeffizienzpotentiale gibt es bei den Informations- und Kommunikationstechnolgien?

Im Zeitalter von Smartphone, Tablet und Laptop nutzen viele Verbraucher täglich mehrere Stunden elektrische Geräte für ihren privaten Gebrauch, was einen großen Stromverbrauch zur Folge hat. Die Bundesregierung hat kürzlich eine Studie in Auftrag gegeben, um den künftigen Strombedarf in diesem Marktsegment zu schätzen und daraus Handlungsanleitungen für einen verringerten Strombedarf abzuleiten.

Welche Rolle spielt der Verkehr?

Etwa 30 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs verursacht das Verkehrswesen in Deutschland. Zwar ist dieser Wert bereits gesunken, jedoch nur marginal. Bund und Länder wollen den Bestand an Elektrofahrzeugen in Fuhrparks unterstützen, außerdem wird den Händlern von Elektrofahrzeugen eine steuerliche Sonderabschreibung eingeräumt. Mehr Wasserstraßen sollen für Transporte genutzt werden.

Was ist beim Energiesparausweis zu berücksichtigen?

Der Fingerabdruck eines Hauses lässt auf einer Skala erkennen, wie effektiv Wärmeenergie wirkt, bevor diese abgestrahlt wird. Der Energieausweis rückte dabei erst in den letzten Jahren immer weiter in den Fokus. Durch die wissenschaftliche Begründung des Klimawandels als Folge der modernen Gesellschaft, nahm sich die Politik des Themas an und sorgte für einen zukunftsorientierten Plan, rund um die Einsparung und Effektivierung. Ob Industrie, Behörden oder Immobilien, betroffen sind alle Bereiche des öffentlichen Lebens.

Das Thema der effizienten Wärmenutzung ist kein Novum. Schon die alten Römer nutzten die vorhandenen Wärmequellen der Natur und kannten bereits Anwendungen zur Umleitung und Weiterleitung von Wärme. Die aktuelle Energiesparverordnung wurde im Jahr 2013 angepasst und soll einen Zwischenschritt zum großen Ziel des Niedrigstenergiegebäudestandards darstellen, den die Europäische Union bis 2021 realisiert sehen will. Was sagt ein Energiesparausweis über die Effizienz einer Immobilie aus? Welche Richtlinien enthält die neue Energiesparverordnung?

Energiesparausweis – Was kann deine Immobilie?

Während ein Führerschein die Tauglichkeit bescheinigt, am Straßenverkehr teilzunehmen, gibt ein Energieausweis über die Fähigkeit eines Hauses Auskunft, Energie effizient zu nutzen. Die Einteilung Erfolgt dabei auf einer Skala von H, der schlechtesten Stufe und A+, der besten Kategorie. Die Stufen werden von rot (schlecht) bis grün (gut), farblich unterlegt. Für alle Mieter und Käufer bietet der Ausweis die Möglichkeit, Einblick in die veranschlagten Unterhaltungskosten der Immobilie zu gewinnen. Somit konnte die Miete oder der Kaufpreis effektiv über einen langen Zeitraum mit den Unterhaltungskosten kalkuliert werden. Wenn eine Immobilie mit Hilfe von Messungen bewertet wurde, gilt der Wert für 10 Jahre. Um den Wert so lange wie möglich aufrecht zu halten, sollten alle Fenster und Türen in einem guten Zustand sein. Das Hauptaugenmerk gilt dabei den Isolierungen und Schließsystemen. Sind diese in guter Verfassung, bleibt der energetische Fingerabdruck bei gleichmäßiger Nutzung identisch.

Alle Verkäufer und Vermieter können den Energieausweis nutzen, um eine Immobilie noch weiter anzuwerben. In Anbetracht steigender Energiekosten können eine gute Dämmung, hochwertige Fenster und eine geschickte Bauweise dafür sorgen, dass die Zahl der Interessenten steigt. Somit ist auch ein Anreiz geschaffen, die Immobilie effizienter zu renovieren und bei Umbauten auch an den grünen Bereich auf dem Auswies zu denken.

Unterschied Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Der Unterschied zwischen den beiden Ausweisen liegt in der Art der Erfassung. Während der Bedarfsausweis auf Messungen und Berechnungen aufbaut, welche von einem Fachmann mit den bloßen Daten der Immobilie angefertigt werden, ist die Erfassung der Daten für den Verbrauchsausweis empirisch, beruht auf einem Schnitt aus dem Verbrauch der letzten Nutzer. Unterscheidungen für die Gültigkeit beziehen sich auf die erteilte Baugenehmigung der Immobilie. Wurde diese nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 erteilt, kann frei zwischen den Ausweisen entschieden werden. Ein Bedarfsausweis ist dann erforderlich, wenn die Anzahl der Wohneinheiten weniger als fünf beträgt und die Baugenehmigung weiter zurück liegt als 1977. Der Verbrauchsausweis wird aufgrund des Heizverhaltens der Bewohner beeinflusst. Wenn ein Mieter über Jahre gern tropische Temperaturen in der Wohnung genoss, schneidet der Wert auf dem Verbrauchsausweis schlechter ab.

Den Energiesparausweis anfordern

Wer einen Energieausweis ausstellen darf, ist in der Energieeinsparverordnung geregelt. Die fachmännische Kenntnis rund um die Messungen und Berechnungen muss erst geprüft werden. Schließlich ist die Bescheinigung für 10 Jahre bindend und gilt als Anhaltspunkt für die Zufriedenheit der Mieter, Käufer und Nutzer, was auch im Interesse des Besitzers ist. Die Länder regeln dahingehend, welche genauen Voraussetzungen, z.B. welche baulichen Qualifikationen aus dem Bereich der Energiespartechnik, notwendig sind, um alle Qualifikationen zu erfüllen. Zu den ausstellenden Berufsgruppen gehören Architekten, Techniker, Handwerker und Ingenieure, sofern sich diese entsprechend beweisen konnten. Die Richtlinien für die Genehmigung zur Ausstellung der Energiesparausweise richten sich nach dem zuständigen Landesrecht.

Auch Empfehlungen auf Energiesparausweis

Der Sinn eines qualifizierten Ausstellers liegt nicht nur in der möglichst genauen Vorhersage für die späteren Nutzer. Auch Empfehlungen rund um Restaurierungen und Modernisierungen werden von den Beauftragten abgegeben. Diese sind direkt auf dem Ausweis vermerkt. Sofern ein Altbau also seine Schwachstellen haben sollte, werden die Möglichkeiten rund um die Effizienzsteigerung direkt und genau eingetragen. Für spätere Renovierungen sind diese Hinweise dann viel Wert.

Die Energiesparverordnung, was gilt aktuell, was kommt auf uns zu?

Die aktuelle Energiesparverordnung regelt die Umsetzung der Pläne für die Modernisierung von Immobilien nach Maßgaben der Effektivität. Dabei kommt es nicht nur darauf an, dass effektive Bewertungen und gute Mittel der Kontrolle gefunden werden, die Änderungen im Baurecht und bei der Bewertung dürfen nur so schnell ablaufen, dass diese mit dem wirtschaftlichen Gewinn der Unternehmen vereinbar sind. Wenn z.B. die 2007 erlassene Verordnung direkt zur Umsetzung verpflichtet, hätten alle Immobilien zu einem bestimmten Stichtag modernisiert werden müssen. Die aktuellste Verordnung vom 21. November 2013, welche zum 01. Mai 2014 in Kraft getreten ist, genügt für einen Überblick zu den Neuerungen der Verordnung.

Änderungen für Bauprojekte

Zunächst ist geregelt, dass für alle Neubauten eine Anhebung der Richtlinien um 25 % des Primärbedarfs und um 20 % bei der Dämmung der Fassaden zum Tragen kommen. Da der Termin für diese so genannte Novellierung erst für den 1. Januar 2016 angesetzt wurde, konnten sich Häuslebauer über zwei Jahre an die Veränderung anpassen und entsprechende Baumaßnahmen planen. Alle Neubauten, welche ab 2021 errichtet werden, müssen dem Niedrigstenergiegebäudestandard entsprechen. Für alle Behördengebäude gibt es die genauen Angaben, was der Standard einhalten muss, bis zum Ende des Jahres 2016. Für alle anderen Immobilien folgt er bis Ende 2018.

Bei der Restaurierung bestehender Immobilien gab es kaum Änderungen. Die Modernisierung der Gebäude brächte bereits eine entscheidende Verbesserung, so die offizielle Begründung. Lediglich Heizkessel müssen erneuert werden, wenn diese ein Alter von 30 Jahren überschritten haben. Bei Niedrigtemperatur- und Brennwertkesseln gilt diese Regelung nicht, da diese bereits von vornherein eine effiziente Lösung darstellen.

Erneuerung der Richtlinien für Energieausweise

An den Polen der Skala, von A+ bis hin zu H, ändert die Neuerung nichts. Es wird auch hier dafür gesorgt, dass Änderungen nur langsam etabliert werden, von einem müssen kann vor allem bei Bestand keine Rede sein: Sofern für die Immobilie eine Einteilung ohne die Angabe einer Energieeffizienzklasse vorliegt, kann diese auch weiter genutzt werden. Bei der Anzeige zum Verkauf oder der Miete der Immobilie ist die Angabe dann nicht erforderlich. Durch die flexible Regelung erfolgt kein Zwang, den Ausweis neu auszustellen, bis nach 10 Jahren sowieso eine Neubewertung notwendig ist, welcher dann mit der aktuellen Einteilung nach Buchstaben versehen wird.

Eine Neuerung ist die Vorlage des Ausweises. Während nach der alten Fassung lediglich gefordert war, dass ein Zugriff auf den Energieausweis des Hauses möglich ist, muss dieser nun bei jedem Besichtigungstermin vorgelegt werden. Der Ausweis gehört somit nach der aktuellen Novellierung zum Angebot rund um die Immobilie, wie der Blick aus dem Fenster. Kommt es zum Kauf oder der Unterzeichnung des Mietvertrages, wird der Energieausweis an den Eigentümer oder die Mieter ausgehändigt. Dies erfolgt entweder im Original oder als Kopie.

Für private Gebäude, bei denen die öffentliche Nutzung zur Ansammlung von Kapital für einen großen Besucherstrom sorgt, wurde es zudem verpflichtend, den Energieausweis klar sichtbar am Gebäude zu befestigen. Was zunächst alle Banken, Kaufhäuser, Restaurants, Hotels und ähnliche Immobilien ab einer Größe von 500 m² betraf, wurde ab Juli 2015 auf die Mindestgröße von 215 m² reduziert. Die selbe Richtlinie wurde auch für behördliche Gebäude verhängt.

Der Sinn besteht darin, dass nachhaltige Konsumenten vor dem Besuch eines Ladens darüber informiert werden, was die Besitzer für den Klimaschutz tun. Wie ein Pranger soll die Methode allerdings nicht wirken. Es geht lediglich um die Motivation, eine Immobilie noch besser zu bewirtschaften und dies als verkaufsförderndes Element zu nutzen.

Fazit Energiesparverordnung und Energieausweis

Während der Energieausweis als Anreiz wirkt, bei Modernisierungen auch an die Effizienz zu denken, ist die Energiesparverordnung der Richtlinie für die Umsetzung der Vorgaben aus der Europäischen Union. Die Novellierung sah zudem eine stärkere Umsetzung der Vorschriften vor, welche auf die Inspektion von Klimaanlagen und das Prüfen aktueller Energiesparausweise beinhalten. Kommt es zum Verstoß, wird ein Bußgeld fällig. Was als Information und Vorbereitung begann, wird in den nächsten Jahren Schritt für Schritt Wirklichkeit.

Inhaltsverzeichnis

  1. Energieberatung kann auch gefördert werden – fragen Sie uns!
  2. Auf welche Handlungsfelder zielt der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) ab?
  3. Welche Vorteile bieten Investitionen in Klimaschutz?
  4. Was ist die Initiative „STEP up!“?
  5. Wobei handelt es sich beim Contracting?
  6. Welche Rolle spielt die KfW?
  7. Was bedeutet „Nutzung von Abwärme“?
  8. Wobei handelt es sich beim Pilotprogramm „Einsparzähler“?
  9. Inwiefern ändern sich die Rahmenbedingungen für Energieeffizienzdienstleistungen?
  10. Welche Auswirkungen hat NAPE auf die Forschung?
  11. Wie fördert die Bundesregierung die Eigenverantwortlichkeit bei der Energieeffizienz?
  12. Wie lassen sich Netzwerke zur Energieeffizienz einrichten?
  13. Werden auch die Kommunen gefördert?
  14. Wie lassen sich Synergieeffekte zwischen Unternehmen nutzen?
  15. Welche branchenspezifischen Maßnahmen werden ergriffen?
  16. Gibt es eine neue Kennzeichnung für Elektrogeräte?
  17. Was ist die „Nationale Top-Runner Initiative“?
  18. Welche Unternehmen müssen ein Energieaudit durchführen?
  19. Wie wird die „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz weiterentwickelt“?
  20. Müssen Heizungsanlagen neu gekennzeichnet werden?
  21. An welchen Stellen können Kommunen Energie einsparen?
  22. Werden landwirtschaftliche Betriebe gefördert?
  23. Wie wird die Qualität bei der Energieberatung gesichert?
  24. Welche Messmethoden wird es in der Zukunft geben?
  25. Welche Energieeffizienzpotentiale gibt es bei den Informations- und Kommunikationstechnolgien?
  26. Welche Rolle spielt der Verkehr?
  27. Was ist beim Energiesparausweis zu berücksichtigen?