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Brandschutz

Im Hinblick auf den Brandschutz gibt es viele Gesetze, Regelungen und Richtlinien. Besonders wichtig ist der vorbeugende Brandschutz und dieser dient hauptsächlich dem Schutz von Personen, der öffentlichen Sicherheit und der Umwelt. Gerne sind wir Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Brandschutz.

Brandschutz – Fragen und Antworten

Beim Brandschutz müssen viele Gesetze, Regelungen und Richtlinien beachtet werden. Besonders wichtig ist hier auch der vorbeugende Brandschutz. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnungen müssen in Deutschland auf jeden Fall eingehalten werden und stellen Mindestanforderungen dar. Im folgenden Ratgeber geben wir Ihnen die Antworten auf wichtige Fragen rund um das Thema Brandschutz.

Wer ist in der Planungsphase für Brandschutz zuständig?

Zuständig für den vorbeugenden Brandschutz in Gebäuden ist der Architekt oder Ingenieur bzw. Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz. Architekt und Ingenieur müssen alle erforderlichen Maßnahmen treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem Aussagen über die Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile und Feuerlöscheinrichtungen sowie die Organisation des Brandschutzes.

Wer regelt in Deutschland den baulichen Brandschutz?

In Deutschland und in Europa werden alle betroffenen Bauteile und Baustoffe in der DIN EN 13501 geregelt. Für den Stahlbetonbau gilt die DIN EN 1992-1-2 und für den Stahlbau die DIN EN 1993-1-2. In der DIN EN 1995-1-2 befinden sich die Regelungen für den Holzbau. Der bautechnische Brandschutz in Industriebauten wird durch die DIN 18230 geregelt. In der DIN 4102 wird das Brandverhalten von allen Bauteilen und Baustoffen beschrieben. Die verschiedenen Bauteile werden im Hinblick auf ihre Feuerwiderstandsfähigkeit kategorisiert und in diverse Brandschutzklassen eingeteilt.

Wer darf Brandschutz durchführen?

Elektroinstallationen und verschiedene Gewerke, wie zum Beispiel Lüftung, Heizung und Klimaanlagen, müssen im Hinblick auf den Brandschutz sorgfältig geplant werden. Im Rahmen der technischen Gebäudeausrüstung müssen viele wichtige Installationen durchgeführt werden. Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass er den Brandschutz in seinem Gebäude professionell planen und ausführen lässt. Eine fachgerechte Installation durch einen erfahrenen Betrieb ist Pflicht. Rohre und elektrische Leitungen dürfen durch die raumabschließenden Wände oder Decken nur hindurchgeführt werden, wenn dadurch keine Übertragung von Rauch oder Feuer stattfindet. Durch hochwertige Abschottungssysteme werden die für die Installationen benötigten Durchbrüche gegen Feuer und Rauch abgeschottet. Bei den Leitungsdurchführungen in Kombination mit den Abschottungen ist darauf zu achten, dass der Durchtritt von Rauch und Feuer verhindert und der Raumabschluss stets gewährleistet wird.

Was ist Brandschutz?

Unter dem Begriff Brandschutz sind alle Maßnahmen zusammengefasst, mit denen die Entstehung und die Ausbreitung eines Brandes durch Rauch oder Feuer verhindert werden können. Der Brandschutz ist sehr vielseitig und kommt in zahlreichen unterschiedlichen Lebensbereichen zum Einsatz. Aus diesem Grund finden sich Brandschutz-Anforderungen in Deutschland in vielen Rechtsvorschriften, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen. Generell wird zwischen dem vorbeugenden und dem abwehrenden Brandschutz unterschieden. Der vorbeugende Brandschutz unterteilt sich in die 3 Bereiche baulichen Brandschutz, anlagentechnischen Brandschutz und organisatorischen Brandschutz. Alle notwendigen Maßnahmen, die im Voraus getroffen werden können, gehören zum vorbeugenden Brandschutz. Der abwehrende Brandschutz kommt erst zum Einsatz, wenn es brennt. Zu diesem Begriff gehören vor allem die Maßnahmen der Feuerwehr.

Was gehört zum baulichen Brandschutz?

In Gebäuden sind die baulichen Maßnahmen sehr vielfältig. Sie erstrecken sich über alle verwendeten Baustoffe und Bauteile. Die Maßnahmen gelten auch für den bautechnischen Brandschutz in den Industriegebäuden. Die Fluchtwegplanung und die Löschanlagen in den Gebäuden gehören ebenfalls zum baulichen Brandschutz. Jeder größere Bau benötigt in Deutschland ein Brandschutzgutachten und dieses muss von einem zugelassenen Brandschutzsachverständigen erstellt werden. Das erstellte Brandschutzkonzept muss zusätzlich mit den Behörden vor Ort abgestimmt werden. Moderne Gebäude, in denen sich größere Menschenansammlungen aufhalten, müssen mit effektiven Feuerschutzeinrichtungen, wie Brandschutztoren, Notbeleuchtungen und Brandmeldeanlagen ausgestattet werden. Verlaufen Stromleitungen über mehrere Brandabschnitte, dann müssen sie durch einen Brandschott gesichert werden.

Bei den baulichen Maßnahmen müssen hauptsächlich folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • das Brandverhalten von Baustoffen
  • der Feuerwiderstand der Bauteile
  • die Aufteilung eines Gebäudes in verschiedene Brandabschnitte durch Wände und Schutztüren
  • die Planung der Fluchtwege
  • eine aktive Feuerbekämpfung durch Sprinkleranlagen

Wann ist ein betriebseigener Brandschutzbeauftragter erforderlich?

Ein Brandschutzbeauftragter (Fachkraft für Brandschutz) hat sich in Gewerbe- und Industriebetrieben bereits mehrfach bewährt und hilft bei der Sicherstellung der betrieblichen Brandsicherheit. Ausdrücklich gefordert wird ein Brandschutzbeauftragter allerdings nur im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen in Sonderbauten. In allen anderen Betrieben und Gebäuden ist die Bestellung eines Betriebsangehörigen zum Brandschutzbeauftragten freiwillig. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Brandschutzbeauftragten ist der vorbeugende Brandschutz. Durch seine Erfahrungen und seine Ausbildung soll der Brandschutzbeauftragte frühzeitig Gefahren erkennen. Er soll dafür sorgen, dass potenzielle Gefahren rechtzeitig beseitigt und die geeigneten Schutzmaßnahmen zeitnah durchgeführt werden. Betreiber, die einen Brandschutzbeauftragten benennen, müssen noch zusätzliche Pflichten erfüllen. Besonders wichtig sind die regelmäßigen Brandschutzbegehungen. Auch wenn ein Brandschutzbeauftragter eingesetzt wird, obliegt die Verantwortung der Brandsicherheit weiterhin den Unternehmer bzw. den Betreiber. Der Brandschutzbeauftragte ist der Unternehmensleitung unmittelbar unterstellt und soll die Leitung bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten wirksam unterstützen.

Wann ist eine Brandschutzordnung Teil B erforderlich?

Die Brandschutzordnung Teil A muss in allen Betrieben vorhanden sein und wird in einige Bereichen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Reichen die allgemeinen Regelungen in Teil A nicht aus und gibt es im Betrieb zum Beispiel Brandschutzbeauftragte, dann ist auch die Brandschutzverordnung Teil B erforderlich. Diese richtet sich direkt an die Mitarbeiter des Betriebes und wird in schriftlicher Form (Broschüre oder Merkblatt) ausgegeben. In diesem Teil befinden sich wichtige Regeln, durch die ein Brand und die gefährliche Rauchausbreitung verhindert werden sollen. In der Brandschutzordnung Teil B ist auch genau festgelegt, welche Flucht- und Rettungswege freigehalten werden müssen und wie sich die Mitarbeiter in einem Brandfall verhalten sollen. In der Brandschutzverordnung befinden sich auch die Aufgaben bestimmter Personen, wie zum Beispiel Ersthelfer, Brandschutzhelfer oder Etagenbeauftragte.

Wann ist Brandschutzordnung Teil C erforderlich?

Die Brandschutzordnung Teil C wird ebenfalls nur bei Bedarf und in schriftlicher Form ausgestellt. In der Regel kommt der 3. Teil der Ordnung in größeren Arbeitsstätten zum Einsatz. Sie ist definitiv erforderlich, falls die in der Brandschutzordnung Teil B genannten Maßnahmen und Aufgaben für die betroffenen Personen nicht ausreichend sind. Die Brandschutzordnung Teil C gilt somit direkt für alle Personen, die mit den besonderen Brandschutzaufgaben beauftragt wurden. Neben den Brandschutzbeauftragten gehören auch Sicherheitskräfte und der Werkschutz zu diesem Personenkreis. Zusätzlich zu der Brandschutzverordnung wird in jedem Betrieb auch noch ein Brandschutzplan benötigt. Alle Brandschutzeinrichtungen und die Fluchtwege sind darin gekennzeichnet.

Wer darf baulichen Brandschutz ausführen?

Zum baulichen Brandschutz zählen unter anderem Brandabschottungen und diese müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb oder von einem Spezialisten durchgeführt werden. Jede Art von Handwerksbetrieb darf den Brandschutz nicht ausführen. Der Brandschutz stellt keine eigenständige handwerkliche bzw. bautechnische Arbeit dar. Aus diesem Grund übernehmen viele Unternehmen die notwendigen Arbeiten für den baulichen Brandschutz zusätzlich zu ihrem Kerngeschäft. Zu den Betrieben, die den Brandschutz ausführen dürfen, zählen Heizungs- und Lüftungstechniker, Elektro- und Datentechniker und Trockenbauer. Der jeweilige Betrieb muss sich natürlich mit allen erforderlichen Maßnahmen auskennen und über die nötige Erfahrung besitzen. Im Schadensfall muss der Betreiber eine sachgerechte Ausführung aller vom Gesetz vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen und eine regelmäßige Instandhaltung nachweisen können. Wurde der bauliche Brandschutz nicht sachgemäß oder professionell ausgeführt, dann muss der Betreiber mit hohen Geldbußen rechnen.